Kostenübersicht
Teilnahmebeitrag
Aus den täglich gebuchten Zeiten und der daraus resultierenden Gesamtstundenzahl bilden sich folgende Krippen- und Kindergartenbeiträge:
| Betreuungszeit | Beitrag für die Krippe | Beitrag für den Kiga |
|---|---|---|
| 15 – 20 Stunden | 150 € | - |
| 20,25 – 25 Stunden | 150 € | 140 € |
| 25,25 – 30 Stunden | 167 € | 155 € |
| 30,25 – 35 Stunden | 184 € | 172 € |
| 35,25 – 40 Stunden | 201 € | 188 € |
Kosten für das Mittagessen
Für das Mittagessen ergeben sich pro Mahlzeit folgende Kosten:
| Mittagessen | Pro Tag |
|---|---|
| Krippe | 3,60 € |
| Kindergarten | 4,00 € |
Unser Mittagessen wird vom Sozialteam in Amberg zubereitet.
Hinweis zum Elternbeitrag Kindergartenbereich
Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Die Elternbeiträge werden für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Durch den staatlichen Zuschuss wird der finanzielle Aufwand der Eltern für eine Kindertageseinrichtung deutlich gesenkt.
Hinweis zum Bayerischen Krippengeld
Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eingeführt. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 € pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen.
Das Leistungsende des Bayerischen Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit gekoppelt. Das Bayerische Krippengeld erhalten Eltern nur, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Neben den Eltern können auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern vom Krippengeld profitieren. Es setzt voraus, dass das Kind in einer nach dem BayKiBiG geförderten Einrichtung betreut wird oder für das Betreuungsverhältnis in Tagespflege eine Förderung nach dem BayKiBiG erfolgt. Für die Gewährung ist ein Antrag erforderlich. Dieser steht samt einer Erläuterung auf der Homepage des ZBFS unter https://www.zbfs.bayern.de/familienleistungen/krippengeld/ zur Verfügung.
Öffnungszeiten
Zu folgenden Zeiten besteht die Möglichkeit Kinder in unserer Einrichtung täglich betreuen zu lassen:
| Wochentage | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag – Donnerstag | 7:00 – 14:30 Uhr |
| Freitag | 7:00 – 13:30 Uhr |